Satzung
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Dieses Projekt liegt auf Eis um bei Bedarf zum Leben erweckt zu werden. Entweder eine Parteigründung oder ein Verein - in Deutschland brauchen solche juristischen Strukturen eine Satzung, hier sehen wir eine unvollendete vor uns.
Satzung
Hier entsteht die Satzung des Vereins "XY", der zur Umsetzung unseres Lebensraumtraum-Projektes gegründet werden soll.
Die Satzung wird überarbeitet, wer Rechtschreibfehler findet kann sie korrigieren, wer was hinzuzufügen hat soll das machen.
Satzung
§1. Der Verein trägt den Namen Gedankenstrandgut
§2. Keine Aktuelle Geschäftsstelle
§3. Zweck/Zielsetzung:
Der Verein "Gedankenstrandgut" ist der Versuch einen neuen multikulturellen, radikaldemokratischen Lebensraum zu schaffen, in dem es Leuten ermöglich wird Alternativen zu aktuellen Lebenskonzepten zu entwickeln und aktive Demokratie zu leben. Ziel des Vereins ist es die Gesellschaft von innen heraus zu verändern, und den Demokratisierungsprozess zu fördern. Der Raum, den der Verein "Gedankenstrandgut " zu schaffen anstrebt, soll es Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft ermöglichen innerhalb einer Gemeinschaft zu leben und zu lernen, sich individuell, autodidaktisch einzubringen und Kreativität neuen Ausdruck geben. Uns ist es wichtig neue ökologische, sowie ökonomische Masstäbe zu setzten, bei denen der Mensch im Einklang mit sich selbst und seiner Umwelt leben lernt. Ebenfalls möchte der Verein einen Wohnraum schaffen, der sich in der Natur befindet und freie Landwirtschaft ermöglicht. Dieser Wohnraum sollte auch Familiengeeignet sein. Der Verein "Gedankenstrandgut" grenzt sich in seinem Grundsatzpapier von rassistischen, sexistischen, faschistischen und jeder Form von menschen- und lebensfeindlichen Ideologien ab. Der Verein "Gedankenstrandgut" ist ein radikaldemokratischer Verein.
§4. Gemeinnützigkeit:
Der Verein strebt die Gemeinnützigkeit an und wird alle finanziellen Einnahmen zur Förderung der oben genannten Ziele einsetzten.
§5. Mitgliedschaft:
Mitglied kann jeder werden, der das 12. Lebensjahr erreicht hat und mit dem inhaltlichen Grundsatzkonzept des Vereins übereinstimmt. Das Grundsatzpapier sollte jedem interessenten vor seinem Beitritt zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedschaft kann durch die Geschäftsstelle genehmigt werden, sollte aber beim nächsten Vorstandstreffen nochmals abgestimmt werden.
§5.1. Bei Ablehnung oder Widerruf der Mitgliedschaft ist der Verein verpflichtet die Ablehnung inhaltlich zu begründen und dem Betroffenen schriftlich darüber zu informieren. Die Ablehnung wird Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen. Erhebt der Betroffene daraufhin Widerspruch muss eine Vollversammlung einberufen werden.
Gründe für eine Ablehnung der Mitgliedschaft sind unter anderen faschistisches, sexistisches, rassistisches und antidemokratisches Verhalten und Gedankengut.
§5.1a.
Im Fall von körperlicher Gewalt gegen andere Lebewesen,egal von welchem Stern haben die Mitglieder der Gemeinschaft das Recht die gewalttätige Person unverzüglich vom Grundstück zu entfernen und um den weiteren Verlauf zu klären eine Vollversammlung innerhalb einer Woche einzuberufen.
§5.1b.
Häusliche Gewalt wird nicht toleriert und kann zum Thema eines Haustreffen oder einer Vollversammlung gemacht werden.
§6. Vereinsbeitrag:
Schüler 2,00 Euro pro Monat
Stundenten 3,00 Euro pro Monat
hartz 3,00 Euro pro Monat
Sozi 3,00 Euro pro Monat
§6.1.
Beträgt das monatliche Nettoeinkommen einen Mitglieds 1000 Euro oder mehr wird der Monatsbeitrag des Betreffenden anhand des Einkommen berechnet. Der Monatsbeitrag beträgt dann 5% des Nettoeinkommens.
(Definiere Nettoeinkommen - Ist Nettoeinkommen nach Abzug von Miete, Strom, Wasser, Versicherung ?)
§7. Vereinsstruktur:
§7.1. Mitgliedervollversammlung (Mgv):
Die Mgv wird 4x jährlich schriftlich einberufen. Die Einladung muss 2 Wochen vor dem Termin schriftlich jedem Mitglied zugeschickt werden.Die Einladung zur Mgv enthält die Tagesordnung, damit die Mitglieder die Möglichkeit haben sich inhaltlich einzubringen. Die Mgv ist mit einer einfachen Mehrheit beschlussfähig.Sie beschliesst das Grundsatzprogramm, das Arbeitsprogramm und die Satzung. Satzungsänderungen können nur von ihr beschlossen werden und benötigen eine 3/4 Mehrheit um in Kraft t retten zu können. Abstimmungsberechtigt sind eingetragene Mitglieder des Vereins ab den Datum ihres Eintritts.
Die Mgv beschliesst das Arbeitsprogramm des Vereins, das dann ein Jahr lang die Arbeitsschwerpunkte des Vereins festlegt.Das Arbeitsprogramm wird mit einer 2/3 Mehrheit abgesegnet.
Die Mgv wählt am Anfang des Jahres den Vorstand mit 6 Mitgliedern durch einfache Mehrheit. Ebenfalls wählt Sie die Koordinatoren der Arbeitskreise, die sich durch ihr Wahl verplichten, den von ihnen verwalteten Bereich im Sinne des Arbeitsprogrammes umzusetzten.
Die Mgv verabschiedet das Grundsatzprogramm mit einer 2/3 Mehrheit. Das Grundsatzprogramm legt die idiologische Grundlage des Vereins fest. Das Arbeitsprogramm legt fest welche Ziele innerhalb eines Jahres erreicht werden sollen.
Am Anfang einer Mgv werden drei Personen zu Redeleitung bestimmt. Sie führen die Redeliste, die auf Antrag quotiert sein kann.
Auf Antrag können während Disskussionen Redezeitbegrenzung eingeführt werden um dominantes Redeverhalten zu unterbinden und dadurch entstehende Hierachien einzugrenzen.
Die Sitzungen der Mgv werden protokoliert und die Protokolle sind den Mitglieder jederzeit zugänglich.
§7.2. Vorstand:
Der Vorstand setzt sich aus 6 Personen zusammen, die durch einfache Mehrheit gewählt werden.Er tagt einmal monatlich. Sie sind die öffentliche Representanten des Vereins und der Umsetzung des Arbeitsprogrammes verpflichtet. Das Arbeitsprogramm bestimmt die Richtlinien des Vereins und die Handlungen des Vorstandes im Sinne des Vereins. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Mitglieder des Vereins haben das Recht jederzeit gegen einzelne Miglieder des Vorstandes oder gegen den gesamten Vorstand ein Misstrauenvotum einzulegen und dies auf der Mgv vorzutragen. Bei berechtigtem Misstrauen, d.h. wenn der Vorstand nicht im Sinne des Arbeitsprogramms handelt kann eine Neuwahl beantragt werden. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, wird auf der nächsten Vollversammlung ein neues gewählt. Der Vorstand kann auf Antrag der Mgv quotiert gewählt werden. Der Vorstand ist der Mgv Rechenschaft schuldig und sollte zu jeder Mgv seinen derzeitigen Arbeitsstatus bekannt geben.
Die Sitzungen des Vorstandes werden protokoliert und sind den Mitgliedern jederzeit zugänglich.
§7.3. Koordinatoren der Arbeitskreise:
Die Koordinatoren werden um die Umsetzung einzelner Arbeitschwerpunkte und Projekte zu gewährleisten gewählt. Sie halten die Projekte am Leben und kümmern sich um deren Umsetzung, organisieren Materialien und besprechen den aktuellen Status ihrer Arbeitskreise mit dem Vorstand. Organisiert ein Arbeitskreis eine Aktion die den Verein nach außen repräsentiert sind die Koordinatoren zur Absprache mit dem Vorstand verplichtet.
Die Arbeitskreise fertigen einmal im Monat ein aktuelles Statuspapier an. Dieses Papier wird dem Vorstand vorgelegt und ist allen Mitgliedern zugänglich.
§7.4. Arbeitskreise thematisch:
Die Arbeitskreise ergeben sich aus dem Interesse der Mitglieder.
z.B Ak-landwirtschaft, Ak-alternativ-Medizin, Ak-Asylhilfe, Ak-freies-Bauen-und-Bastel,...
§7.5. Plenum:
Das Plenum ist das interne Treffen derjenigen die im Projekt wohnen. Es findet einmal wöchentlich statt und jedes Mitglied sollte mindestens einmal im Monat anwesend sein. Hier werden interne Dinge, wie Raumverteilung, Einzüge, Mietverträge, Essensverteilung u.s.w geklärt.Das Plenum ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern beschlussfähig und fällt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Es kann die Hausregeln beschliessen und interne Probleme zur Sprache bringen. Das Plenum ist dem Grundsatzpapier unddem Arbeitsprogramm verpflichtet.
Die Protokolle des Plenums sind intern, während der Sitzung gefällte Abstimmungen werden zusammengefasst an die Geschäfftsstelle gegeben und sind dort allen Mitgliedern zugänglich.
§7.6. Finanzgremium:
Für die Verteilung von Finanzen sind die Schatzmeister zuständig.Sie treffen sich alle 2 Monate. Es werden 2 Personen auf der Mgv gewählt, die sich mit der Buchhaltung des Vereins beschäfftigen, Fördegelder organisieren und mit Ab sprache des Vorstandes die Arbeitskreise finanziel unterstützen. Die Schatzmeister legen dem Vorstand alle 2 Monate einen Finanzbericht vor und rufen am Ende des Geschäfftsjahres den Finanzausschuss ein. Am Finanzausschuss nehmen die Vorstandsmitglieder und die Schatzmeister teil.
Finanzberichte und Protokolle werden bei der Geschäfftsstelle hinterlegt und sind jedem Mitglied zugänglich.
§7.7. Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle verwaltet das Büro des Vereins und wird von dem Vorstand gewählt. Sie besteht aus zwei Personen, die weder im Vorstnd noch im Finanzgremium sein dürfen
. Die Protokolle der einzelnen Gremien, sind in Reinform bei der Geschäfftstelle zu hinterlegen und dort einsichtig. Die Geschäfftsstelle arbeitet mit dem Vorstand zusammen und versucht desen Beschlüsse in die Tat umzusetzten.
Die Geschäfftsstelle lädt 4x im Jahr zu Mgv ein und ist Verschickung der Einladungen zuständig. Sie verwaltet die Mitgliederlisten und Monatsbeiträge. Verschickt Infopackete und informiert Interesenten.
Auf lange Sicht betrachtet wäre es sinnvoll zu ermöglichen das die Geschäftstellenbesetzung ein Angestelltenverhältnis zum Verein bekommt.
§7.a. Sitzungen Allgemein:
Während der Sitzungen der Wgv, des Vorstandes, der Arbeitskreise und der anderen Gremien herrscht aufgrund des Minderheitenrechts Rauchverbot. Nach 1 Stunde haben Raucher anspruch auf eine Rauchpause.
§8. Minderheitenschutz:
Ensteht Aufgrund einer Abstimmung eine Idiologische Minderheit, garantiert der Verein Minderheitenschutz.
Politisch wäre hierbei eine Mitarbeit mit "Noteingang", KMII-Gruppen und Quotierte Asylräume und Schlafunterbringung für MigrantInnen interessant...
§9. Auflösung des Vereins:
Der Verein lösst sich automatisch auf, wenn die Mitglieder dies mit einer 3/4 Mehrheit beschliessen.
§9.1.
Der Verein lösst sich automatisch auch ohne Abstimmung auf, sollten seine Mitglieder sich aufgrund einer Abstimmung gegen die im Grundsatzpapier manifestierte Ideologie der Radikaldemokratie entscheiden und durch diese Entscheidungen den Demokratisierungsprozess, den der Verein anstrebt mindern oder außer Kraft setzten.
Im Fall dieser Art von Auflösung werden sämtliche Finanzmittel und Besitztümer des Vereins an andere Projekte aufgeteilt, die dem Radikaldemokratischen Konzept inhaltlich und ideologisch gleichgestellt sind.